Perspektive der Bewährungshilfe

10.06.02

Bericht vom Seminartag im H.B.Wagnitz-Seminar, Wiesbaden

Die Seminarreihe wird im 4. Jahr fortgesetzt. In diesem Seminar standen Informationen über den Fortgang der Entwicklung eines Trainings "Soziale Kompetenz" in Hessen und Berichte von verschiedenen Trainings und Gruppenangeboten im Mittelpunkt. Es wurde über die Arbeit mit Sexualstraftätern in Neuss / Solingen und über die Kooperation von Suchtberatung und Bewährungshilfe in Marburg informiert. Der Stand der wissenschaftlichen Begleitung wurde von Dr. Martin Kurze vorgestellt.

Von den beteiligten hessischen Bewährungshelfern wird zur Zeit das verhaltensorientierten Training "Soziale Kompetenz" erarbeitet. Die Erarbeitung erfolgt in Anlehnung an die Erfahrungen der hessischen Polizeischule und wird für die Arbeit mit den Probanden weiterentwickelt. Das Training wird in 7 Phasen konzipiert:

Phase 1

Kennenlernen und

Phase 2

Einstieg in das Thema

Phase 3

Konfrontationsphase und

Phase 4

Alternativen kennenlernen

Phase 5

Alternativen üben und anwenden

Phase 6

Alternativen und Transfer

Phase 7

Auswertung und Abschluß

Das Training "Soziale Kompetenz" soll bis Ende 2002 fertig gestellt werden, um es dann in Kooperation mit der Fachhochschule Darmstadt zu erproben. Das überarbeitete Training soll dann im Sommer 2003 der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Termin zur Vorstellung des Trainings

Die Erarbeitung des Trainings "Soziale Kompetenz" wird wissenschaftlich begleitet. Dr. Martin Kurze stellte den Stand dar, der in der folgenden Tabelle nachlesbar ist.

Die Projektbeschreibung ist als Faltblatt erscheinen und soll eine interessierte Fachöffentlichkeit ansprechen.

 

Anmeldungen können bei Bewährungshelferin Ute Amann, Tel. 06151 / 125708, Fax 06151 / 125044 oder per E-Mail erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite: www.neuewege-bewaehrungshilfe.de . Dort können Sie auch einen "newsletter" bestellen.

 

Über ihre problemorientierte Gruppenarbeit mit Sexualstraftätern im Rahmen der Bewährungshilfe berichteten die Bewährungshelfer Marion Küster (Neuss) und Harald Knepper (Solingen). Die jeweiligen Gruppen wurden immer regelmäßig zu einem festen Termin über 1 bis 1,5 Jahre durchgeführt. Zu Beginn wurden die Probanden aufgefordert sich vorzustellen und ihre Taten zu beschreiben. Das geschah erwartungsgemäß eher oberflächlich. Die Teilnehmer sollten schließlich einen "Schuldkuchen" zeichnen, im sie die Anteile an der Tatschuld auf sich, die Lebenspartnerin, Medien, Frauen, das Opfer bezogen. Da sich im Verlauf der Gruppenarbeit hier eine Veränderung ergab, wurde diese Methode zum Ende der Gruppenarbeit erneut angewandt. In der Gruppe wurde problematisiert welche Form von Sexualverhalten in den illegalen bzw. legalen Bereich gehören. Es stellt sich dabei heraus, dass es bei den Teilnehmern viele Unkenntnisse gab. Anhand einer Tatkreislaufes wurde versucht, die verschiedenen Vorbedingungen zu erörtern und dabei auf Verhaltensalternativen hinzuweisen. Zum Abschluß der Gruppenarbeit wurden individuelle Formen der Eigensicherung besprochen, die eine Rückfälligkeit einschränken können. Hier war z.B. bedeutsam

Kein Teilnehmer wurde bisher rückfällig.

Ein Bericht über ihre Arbeit ist in der Zeitschrift "Bewährungshilfe", Nr. 3 /2001 erschienen.

 

Über die Bildung einer Orientierungsgruppe für Drogengefährdete in Zusammenarbeit von Bewährungshilfe und Drogenberatung berichtete Bewährungshelfer Stephan Volp aus Marburg. Es wurden 4 Termine festgelegt, die jeweils 1 Stunde andauerten. Zielgruppe waren Probanden der Bewährungshilfe, die bisher keinen oder geringen Kontakt zur Drogenberatung hatten. In der 1. und 2. Sitzung wurde über den momentanen Stand der einzelnen Teilnehmer gesprochen. Dabei wurde die Drogenberatung vorgestellt und ihre Möglichkeiten skizziert. In der 3. Sitzung wurde eine Therapieeinrichtung besucht und es fand dort ein Gespräch mit Therapeuten und Klienten statt. In der letzten Sitzung fand eine Auswertung und die mögliche Perspektive der einzelnen Probanden wurde besprochen. Die Gruppe fand über einem Zeitraum von 1 Monat statt. Die Schwelle für die Teilnahme sollte gering sein. Offen blieb, ob Probanden mit gerichtlicher Auflage oder ohne dieser daran teilnehmen sollten.

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